Gesendet von Dirk Baumeister am 31 Januar, 2016 um 09:28:25:
Antwort an: Grundstr B posted by HW am 29 Januar, 2016 um 15:09:41:
Der Eigentümer ... mit Umlagemöglichkeit auf die Mieter
: Hallo
: wer ist für die Grundsteuer zuständig wenn das Objekt zwar im Sonder- aber im Gemeinschaftseigentum noch "nicht" abgenommen oder übergeben ist?