Vollgeschoss


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Abgeschickt von Torben Schmitt am 16 Februar, 2005 um 17:44:37

Hallo,

wird die Fläche (Stützwand, Bodenplatte) einer Teilunterkellerung im Kellergeschoss bei der Ermittlung der Vollgeschossigkeit zur Berechnung herangezogen? Oder wird die Vollgeschossigkeit im KG nur Anhand der Aussenmasse des tatsächlich nutzbaren Geschossteils berechnet? Wie wir dies in Rheinland-Pfalz gehandhabt?

Das Wohnhaus steht leicht im Hang, es ist teilunterkellert, im nichtunterkellerten Bereich ist hangseitig eine Stützmauer h=1,60 auf die die Bodenplatte aufgelegt ist.

Gruß Torben




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