Wasserschaden


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Abgeschickt von Lena Hitch am 08 Maerz, 2005 um 22:10:57

Hallo, habe ein kleines Problem. A hat ein neues Einfamilienhaus gekauft & hat es in Ferienwohnungen aufgeteilt. Leider war beim der Errichtung des Hauses die Drainage nicht ordnungsgemäß gelegt, wodurch der Keller des A voll Wasser lief. Er möchte nun fristlos vom Vertrag zurücktreten. Ist das möglich?!

Mit andern Worten, ist eine Fristsetzung und Nacherfüllung für A unzumutbar i.S.d. § 440 BGB?

Lassen sich solche Schäden überhaupt zu 100 % beheben?

Mir stöß vor allem auf, das A ja nun ein saniertes Haus und kein "neues" mehr hätte. Aber ob deshalb gleich die Nacherfüllung bzw. Fristsetzung unzumutbar ist?! Dafür könnte er ja auch Wertersatz in Geld verlangen.

Vielen Dank für eure Tipps!




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