Re: Ackerland/Grünland


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Antwort am 03 August, 2004 um 12:53:33:

Antwort auf: Ackerland/Grünland von jani am 02 August, 2004 um 11:22:42:

Für bestimmte Vorhaben kann es Ausnahmen von dem grundsätzlichen Bauverbot im sog. Außenbereich geben. Vorschriften und Ausnahmen finden Sie im Baugesetzbuch. Aber auch dann benötigen Sie eine Genehmigung und die Erschließung muss gesichert sein, etc. Ein Kartoffelacker ist keine Baugenehmigung.


Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]