Abgeschickt von R.Langenfeld am 22 Mai, 2008 um 14:48:51
Kann mir bitte jemand sagen, ob folgende Formulierung in einem Bebauungsplan (Bayern, Hanglage) üblich und zulässig ist:
"Die Grundstücke müssen im Bereich der seitlichen Baugrenzen von Bepflanzungen, die eine Höhe von mehr als 1,50 m (150 cm) erreichen, freigehalten werden, damit die Durchblicke für die Hinterlieger erhalten bleiben ?"