Re: Carport oder Überdachung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bolanger am 23 Mai, 2008 um 08:26:11:

Antwort auf: Carport oder Überdachung von juergen besser am 22 Mai, 2008 um 11:31:13:

unabhängig von der Größe und der gestalt sind carports in den meisten Bundesländern genehmigungspflichtig. Auch Stellplätze müssen genehmigt werden, und da ist kein Dach drüber. Wenn Sie also ein Auto unterstellen wollen, brauchen Sie eine Genehmigung. Wenn es eine Überdachung zum Wäschetrocknen sein soll, dann muss ich passen, da ich mich mit dem baWü-Recht nicht auskenne.

Gruß,

Bolanger


: Ist für ein freistehendes Carport mit nur zwei Standbeinen und einem Rauminhalt von ca 35m2(länge 5m ,breite 3m, höhe 2,3m)in Baden-Württenberg
: eine Baugenehmigung erforderlich.Oder zählt es als Überdachung und ist genehmigungsfrei?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]