Re: Thermischer Spannungsriss in Fensterverglasung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 Mai, 2008 um 09:20:46

Antwort auf: Thermischer Spannungsriss in Fensterverglasung von Thomas Seitz am 22 Mai, 2008 um 19:04:59:

: An der Fenstverglasung meines Balkonfensters ist es zu einem Glasschaden durch einen thermischen Spannungsriss (Hitzestau/Teilbeschattung)gekommen. Der Architekt beurteilt diesen Vorfall allerdings als kein Gewährleistungsfall. Ich wiederum sehe mich als Geschädigter, da mir kein fehlerhaftes Handeln vorzuwerfen ist. Sämtliche Gegenstände welche das Fensterglas beeinflussen sind vom Architekten geplant. Nachdem Schaden hat der Architekt mir ein Schreiben zukommen lassen, in welchem zu lesen ist,
: dass falls bereits vor Ausführung einer Verglasung bekannt ist, dass durch Teibeschattung starke thermische Belastungen der vorgesehenen Gläser erzeugt werden, so wird zur Herabsetzung des Bruch-risikos im Einzellfall die Verwendung von Einscheiben-sicherheitsglas zu prüfen. Allerdings wurde ich nicht vom dem Architekt davon infomiert bzw. mir wurde dieses Dokument auch bei der Abnahme nicht übergeben.

: Wie sieht die Rechtslage aus?

: Da ich auf diesem Gebiet Laie bin, würde ich mich über jede Hilfe freuen.

: Thomas

Wieso antwortet denn der Architekt? Gewährleistungsansprüchen werden doch gegenüber dem Unternehmer geltend gemacht. Der Architekt unterstützt im Rahmen der Im Rahmen einer Leistung der Leistungsphase 8 bzw. 9 bei der Durchsetzung. Als Planer hätte man u. U. prüfen und darauf hinweisen müssen, dass eine andere Verglasungsart sinvoll bzw. die gewählte zu Schäden führen kann.



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