Re: ich hab nichts gesagt....


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Abgeschickt von Sascha am 23 Mai, 2008 um 14:01:49

Antwort auf: ich hab nichts gesagt.... von Bolanger am 11 Februar, 2008 um 14:24:22:

Hallo,

ich lese mit großem Interesse ihre Antworten zu Fenstern in der Gebäudeabschlußwand. Bei uns ist folgendes Problem: An unser haus wurde 1960 ein weiteres Haus von meinen Großvater angebaut. Um einem Wohnzimmer das nötige Licht zu lassen, hat er das neue Haus um das Fenster herum gebaut. 1965 hat er die Grundstücke getrennt und beiden Töchtern je ein Haus überschrieben. Nun fordert das Bauamt den Verschluß des Fensters in F90. Eine F90 Festverglasung wird nicht anerkannt. Warum durfte denn dieses fenster 1960 bleiben, wo die jetzige Wand doch schon eine Brandwand war? Ist eine F90 Festverglasung denn eine Öffnung? Bitte um Hinweise, wie man dort vielleicht eine Ausnahmegenehmigung bekommen kann. Die schweseter willigt ein, bezüglich dem fenster und dem Haus eine Grunddienstbarkeit auf Bebauung ins Grundbuch einzutragen.

Danke und Gruß Sascha




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