ich denke wie in der Teilung vermerkt


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Abgeschickt von Bolanger am 24 Mai, 2008 um 08:24:27:

Antwort auf: 6 Wohneinheiten mit 9 Parkplätzen, Zuordnung bei Verkauf? von Michaela Reinig am 23 Mai, 2008 um 21:57:07:

Hallo,

zur Wohnung wird es einen Grundbucheintrag geben. Dort steht dann drin, welche Wohnung mit welchem Kellerraum Ihnen gehört und wie das mit den Stellplätzen geregelt ist. Sie verkaufen also genau das, was Ihnen laut Grundbuch gehört. Wenn dort nichts zu den Stellplätzen steht, dann denke ich wird das gewohnheitsrecht greifen. Wenn Sie also immer Ihr Auto auf den linken Stellplatz gestellt haben, dann dürfte das auch für den neuen Eigentümer gelten. Und wenn Sie sich immer den 3. Stellplatz von links mit der netten Frau aus der 2. Etage geteilt haben, dann dürfte auch das so bleiben.

Gruß,
Bolanger

: Gibt es eine Vorgabe dazu, wie beim Verkauf von Wohnungen die zugehörigen Parkplätze verteilt werden müssen. Beim Bau waren es 1 1/2 pro Wohnung mal 6 Wohnungen = 9. Wenn jede Wohnung einen separaten Eigentümer hat, gilt dann: 1 pro Wohnung und der halbe für Besucher = 6 zugeordnete Plätze und 3 Besucherplätze oder wie wird der 6 mal 1/2 Parkplatz verteilt?

: Vielen Dank





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