Re: Durchblickskorridore


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Abgeschickt von Bolanger am 24 Mai, 2008 um 08:37:50:

Antwort auf: Durchblickskorridore von R.Langenfeld am 22 Mai, 2008 um 14:48:51:

Hallo,

ich habe gestern zufällig einen Kommentar zu sowas gelesen. Kurz um: die Festsetzung an sich ist ist zulässig, allerdings nicht mit der Begründung. Das kann man festsetzen, um z.B. eine Durchlüftung zu gewährleisten, aber nicht damit die lieben Nachbarn eine gute Aussicht haben. Sie würden sich als einem Spießrutenlauf aussetzen, wenn Sie versuchen würden, dagegen anzugehen.

Und nun zur Praxis: Wenn Sie glauben, dass keine meckert, pflanzen Sie doch einfach die 2 m hohen tannen. Wo kein Kläger, da kein prozess. Und wenn es einen prozess gibt, dann gehen Sie gegen diese begründung an, welche ggf. dazu führt, dass diese Festsetzung für nichtig erklärt wird. Wenn es Ihnen darum geht, einen Sichtschutz zu errichten, dann tun Sie das doch einfach. dort steht schliesslich nicht, dass man keine pallisaden errichten darf. Die dürfen dann ja auch bis 1,5 m Höhe berankt werden und darüber sieht man denn etwas Holz oder worais das Teil auch imemr gemacht ist.

Bolanger


: Kann mir bitte jemand sagen, ob folgende Formulierung in einem Bebauungsplan (Bayern, Hanglage) üblich und zulässig ist:

: "Die Grundstücke müssen im Bereich der seitlichen Baugrenzen von Bepflanzungen, die eine Höhe von mehr als 1,50 m (150 cm) erreichen, freigehalten werden, damit die Durchblicke für die Hinterlieger erhalten bleiben ?"





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