Re: Vergessene Position in der Ausschreibung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 25 Mai, 2008 um 11:44:35

Antwort auf: Vergessene Position in der Ausschreibung von Georg Zaiser am 25 Mai, 2008 um 11:19:39:

: Hallo,

: Ich habe drei Probleme mit dem Einbau von Flächenkollektoren.

: Zur Beheizung meines Hauses habe ich eine Wärmepumpe mit Flächenkollektoren gewählt.
: Dies wurde auch vor Beginn aller Ausschreibungen mit dem Architekten besprochen und zur Niederschrift gebracht.
: 1.-
: Als es nun zum Aushub für die Kollektoren kommen sollte, teilte mir der Subunternehmer, der für die Erdarbeiten verantwortlich war mit, dass diese Position nicht im Bauvertrag sei.
: Es handelt sich hierbei um eine Fläche von immerhin 540m². Muss oder sollte die Position Flächenkollektor explizit ausgeschrieben werden, da die Rohre auch Eingesandet werden müssen, oder reicht es dies als Baugrubenaushub zu deklarieren?. Architekt und Bauunternehmer sind da verschiedener Meinung.
: 2.-
: Jener für die Erdarbeiten zuständige, vom Bauunternehmen beauftragte, Subunternehmer ist ein guter Bekannter meinerseits und hat mir die notwendigen Erdarbeiten inklusive Setzen des Anschlussschachtes Pauschal für ca. 5000.- € angeboten. Mein Architekt hat mir geraten, davon Abstand zu nehmen, da im Bauvertrag eine Position für Baugrubenaushub sei und dieser Preis günstiger sei als das Angebot meines Bekannten. Mein Bekannter ist nun seinerseits, nach vom Architekten geratener Absage seines Angebotes, nicht mehr gut auf mich zu sprechen. Er denkt nun dass ich ihn für unseriös halte. Insgesamt kostet mich diese Position jetzt 7900.-€.
: Handelt es sich um eine Fehlberatung des Architekten?.
: 3.-
: Dann wurde aus Technischen Gründen vor Beginn der Erdarbeiten vom Kältemittelsystem auf Solesystem umgeändert was zur Folge hatte dass zuviel Aushub geleistet wurde. In € ca. 1000.
: Bei Kältemittel muss das System Waagerecht verbaut werden, bei Sole nicht.
: In einem, vor Beginn der Erdarbeiten, geführten Gespräch zwischen Heizungsbauer, Architekten und Bauherr wurde das Thema noch einmal genauestens besprochen.
: Im Bauvertrag steht eine Klausel;
: Die Geländeabnahme vor und nach Humusabtrag und alle anderen Vermessungsarbeiten führt der Auftragnehmer gemeinsam mit der Bauleitung ohne besondere Vergütung durch.
: Wer kann hier zur Verantwortung gezogen werden?. Der Architekt hat die Rechnung geprüft und zur Zahlung freigegeben.


Meines Erachtens ist das nicht die richtige Dimension an Fragestellung für ein Forum. Es geht um eine konkrete Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Haftung, die ohnehin nur am konkreten Sachverhalt mit umfassenden Kenntnissen und Durchsicht von Planunterlagen, Protokollen, Niederschriften usw. erfasst werden kann. Ob und ggf. in welcher Höhe Schadensersatz geltend gemacht werden kann, sollte mit anwaltlicher Unterstützung erfolgen sofern eigene Vergleichsversuche keine erfolgversprechende Wendung nehmen. Dabei würde ich persönlich immer versuchen zwischen den auf jeden Fall entstehenden Kosten durch Beratung oder Gerichtskosten gegenüber dem möglichen Zusatzkosten abwägen.



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