Re: Es muss schon eine Teilung geben


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 25 Mai, 2008 um 12:01:42

Antwort auf: Es muss schon eine Teilung geben von Bolanger am 24 Mai, 2008 um 23:12:44:

: Hallo,

: also wenn es mehrere Wohnungen und mehrere Stellplätze und mehrere Eigentümer gibt, dann muss es schon eine Teilung geben. Und das, was nicht notariell geteilt wurde bzw. im Grundbuch steht, das bleibt dann Gemeinschaftseigentum und geht als dieses auf den neuen Eigentümer über. Wie wollen Sie es z.B. mit dem Eingang handhaben? Es gibt im Haus einen Eingang für 6 Wohnungen. Das heisst dann aber nicht, dass die rechte obere Ecke der Tür einem Wohnungsbesitzer gehört und die linke mittlere Ecke einem anderen. Der Eingangsbereich ist Allgemeineigentum, an dem jeder 1/6tel hat. Genau so wird man die Stellplätze handhaben, wenn Sie nicht im Grundbuch einer bestimmten Wohnung zugeordnet sind. Dann gehören die Stellplätze der Allgemeinheitn und jeder darf drauf parken, es sei denn, es hat sich im Verlauf der Jahre ein Gewohnheitsrecht gebildet.

: Bolanger

: : Danke für die Antwort,

: : es geht aber darum, daß neu geteilt werden muß, weil das Geschriebene aus der Teilung nicht machbar ist, da der Platz dafür nicht reicht.
: : Der Eigentümer der einen Hälfte mit 3 Wohnungen behauptet, daß ihm 5 Parkplätze zugeordnet werden müssen, weil 4,5 aufgerundet wird. Das hakt spätestens mit der 2. Haushälte (aus welchem Grund sollte hier abgerundet werden), da es eigentlich nicht mal die 9 Plätze gibt, und 10 schon gar nicht. Ich wollte dies mal weiterspinnen, daß bei 6 Eigentümern dann 12 Plätze zugeordnet werden müssten, wenn nur aufgerundet wird. Gibt es eventuell Urteile für diese Aufspaltung, wie dann gerecht verteilt wird?
: : Vielen Dank


Die 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit sind ein bauordnungsrechtlicher Nachweis der "notwendigen Stellplätze" nach Bauordnung. Diese Anzahl hat absolut nichts mit der Zuordnung zu den Wohneinheiten oder der Teilungserklärung zu tun.



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