Re: Nutzungsänderung Mädchenkammern im Dachgeschoss


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Abgeschickt von ich bin allein und Sie auch nicht am 25 Mai, 2008 um 19:57:52

Antwort auf: Re: Nutzungsänderung Mädchenkammern im Dachgeschoss von Sepp am 06 Juni, 2007 um 22:52:37:

: : Hallo,

: : als ich in 7.1997 ein Mehrfamilienhaus erwarb, war mir nicht bekannt, daß eine Wohnung im Dachgeschoss - ohne Genehmigung des Bauamtes - ausgebaut wurde. 1979 wurden 2 genehmigte Mädchenkammern und ein grosser Trockenraum in eine abgeschlossene Wohnung umgebaut.
: : Weiter wurden auch unerlaubt Dachgauben errichtet. Als nun ein Makler in die Bauakten Einsicht nahm, wurde ich informiert. Da die Sache sofort beim Bauamt legalisiert werden sollte, erfuhr ich vom Sachbearbeiter diverse Auflagen und ein Rückbau der Gauben wurde auch angedroht. Jetzt soll neben eim Rauchabzugfenster an der obersten Stelle im Treppenhaus auch diverse Feuerschutztüren eingebaut werden. Das Schlimmste ist jedoch, das die Brandwand zum Nachbarhaus 30 cm aus dem Dach geführt werden soll.

:
: Verstehe noch nicht richtig, wenn früher z.B. 2 Mädchen in den Kammern wohnen durften und seit 1979 die komplette Wohnung an eine Einzelperson vermietet ist, warum will mir das Amt nun Schwierigkeiten bereiten.

: a) Die Branschutzmauer ist wahrscheinlich schon damals gefordert gewesen, nur wurde sie nicht richtig ausgeführt.

: b) In einem solchen Fall ist offensichtlich der Brandschutz ein besonderes Problem. Es ist empfehlenswert, sich in so einem Fall einen Brandschutzexperten zu suchen, der kostengünstige Alternativ-Brandschutzlösungen vorschlagen kann

c) Ich kann Ihnen leider nicht helfen, aber Sie mir vielleicht.

Der Sachverhalt ist in meinem Fall absolut identisch. Keine Baugenehmigung! Ich scheue mich aber im Moment noch, eine Genehmigung zu beantragen, weil ich nicht weiß, was dann alles auf mich zukommen kann.
Können Sie kurz schildern, wie es bei Ihnen weitergegangen ist?
Ist eine Baugenehmigung zwingend für alles erforderlich ( also auch für die alten "Mädchenzimmer", denn die waren doch bereits Wohnraum). Hinzu gekommen ist doch nur der alte Trockenboden.
Was wurde seitens des Bauamtes gefordert? Ich habe gehört, das es so etwas wie eine geringfügige Erweiterung der Wohnfläche ohne baugenehmigung gibt. Egal, es wäre super, wenn Sie schreiben würden.




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