Frage verstanden?


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Abgeschickt von Nieda am 27 Mai, 2008 um 12:49:27:

Antwort auf: Geh- und Fahrrecht von Karsten am 24 Mai, 2008 um 11:24:55:

: (...) die bezeichnete Fläche ... jederzeit zum Gehen und zum Fahren mit Fahrzeugen aller Art mitzubenützen, die Fläche darf nicht verstellt werden.(...)"
: Da meine vor dem Schuppen liegende befahrbare Fläche nur relativ schmal ist, stehe ich mit meinen Fahrzeugen beim Be- und Entladen oft ganz oder teilweise auf dem Grundstück des Nachbarn.

Stehen Sie auf der zu Ihren Gunsten belasteten Fläche oder auf dem unbelasteten Eigentum des Nachbarn?
Im letztgenannten Fall darf der Nachbar die widerrechtliche Benutzung vermutlich versagenn.
Nur im erstgenannten (Halten/Parken auf der Fläche) könnte man überhaupt diskutieren.
Dann wäre interessant, ob man von den Abmessungen her in den Lagerschuppen hereinfahren kann (ggf. unter Verzicht auf Lagerflächen), um dann dort zu parken und zu entladen...



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