Abgeschickt von Volker Brinckmann am 27 Mai, 2008 um 23:36:42
Über unser Grundstück verläuft ein eingetr.Weg,landwirtschaftlich genutzt,der zerschneidet unser Grundstück total,weil er erst auf der Nordseite verläuft und dann nach Süden verschwenkt.Der Landwirt weigert sich, uns rechtzeitig zu informieren ,wenn er den Weg nutzen will.Er verschlisst auch nicht die Tore nach getaner Arbeit.Darf ich die Tore mit Schloss und Riegel versehen?Dem Landwirt natürlich je einen Schlüssel übersenden ,damit er sein Wegerecht ausüben kann .