Re: Bauvoranfrage ohne Architekten?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 28 Mai, 2008 um 15:58:54

Antwort auf: Bauvoranfrage ohne Architekten? von Ralf L. am 28 Mai, 2008 um 15:24:48:

: Hallo,

: darf man ind NRW eigentlich eine Bauvoranfrage ohne Architekten stellen? Wir überlegen, ein Grundstück zu kaufen und wollen uns vor dem Kauf absichern zur allgemeinen Bebaubarkeit. Da würden wir uns den Architekten vorerst gerne sparen.

: Ralf

§71 BauO NRW
Bei Fragen im Vorbescheid zur Errichtung oder Änderung eines Gebäudes müssen die Bauvorlagen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschieben sein ausser mit dem Antrag soll lediglich die Vereinbarkeit mit planungsrechtlichen Vorschriften über die
- Art der baulichen Nutzung
- die Bauweise
- die überbaubare Grundstücksfläche
entschieden werden.

Klar? ... solange es nur darum geht festzustellen, ob Höhe, Nutzung und Lage auf dem Grundstück geklärt werden soll ist keine Bauvorlageberechtigung erforderlich.

Sollte das Grundstück allerdings in einem planungsrechtlich eindeutigen Umfeld oder in einem Gebiet mit Bebauungsplan liegen, könnte man sich vor dem Kauf auch die Bauvoranfrage sparen um die Bebaubarkeit zu klären. In allen anderen Fällen (Aussenbereich, heterogenes Umfeld, unklare zulässige Nutzungen) ist die Bauvoranfrage sehr sinnvoll.



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