Re: Gartenhaus in Sachsen


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 29 Mai, 2008 um 07:08:57

Antwort auf: Gartenhaus in Sachsen von Spätzle am 28 Mai, 2008 um 17:53:57:

: Hallo an alle Baulöwen,

: ich habe ein EFH auf einem ca. 1100 m² großem Grundstück. Dieses besagte Grundstück befindet sich in Sachsen.
: Nun will ich auf dem hinteren Teil des Grundstücks ein "Gartenhaus" errichten.
: Das Gartenhaus hat keinen Wasser-oder Abwasseranschluß.
: Brauche ich dafür eine Baugenehmigung ?
: Wenn ja ab welcher Größe ?
: Kann ich diesen Bauantrag alleine machen oder muss das zwingend von einem Architekten gemacht werden ?
: Ich weiß das dies viele Fragen sind aber ich hoffe auf Antworten.
: Vielen Dank im voraus.

: Spätzle


... siehe Bauordnung Sachsen oder Rückfrage bei der zuständigen Gemeinde, da zusätzlich planungsrechtliche Festlegungen bestehen können, die trotzdem das Gartenhaus ausschließen.




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