Nutzungsentschädigung bei Stollenverfüllung auf Grundstück


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Fam. Schubert am 29 Mai, 2008 um 19:21:26

hallo,
im Herbst meldete sich eine Baufirma und teilte uns mit, dass der Stollen bei uns im Garten (unser Grundstück) verfüllt werden soll, da das Land noch Geld übrig hat. Der eigentliche Stollen ist aber auf dem Nachbargrundstück, aber nur von unserem Grundstück aus, kommt die Firma da ran.
Mein Mann hat die Einwilligung gegeben. Es hiess es, dauert zw. 3-6 Monate. Na gut dachten wir, ist eh Winter dann und wenn es im April/Mai fertig ist, ist noch ok. Wir haben direkt daneben unsere Sitzecke mit Teich.
Nun zieht das ganze noch hin, da noch ein anderer Stollen gefunden wurde. Mind. 6-8 sollen noch ins Land gehen, bis der Rückbau fertig ist, ist der Sommer rum. Unser Kind kann ihren gesamten Spielbereich dadurch nicht nutzen, überall sieht es aus. Es nervt einfach und es ist sehr ärgerlich, dass den ganzen Sommer zu sehen.
Vielen Dank schon mal.
Meine Frage: Gibt es sowas wie Nutzungsentschädigung/Aufwandsentschädigung dafür? Wieviel? An wen müssen wir uns wenden und auf welcher Grundlage basiert das?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]