Re: Holz-Sichtschutz an der Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von daNIEL am 30 Mai, 2008 um 02:21:49

Antwort auf: Holz-Sichtschutz an der Grundstücksgrenze von Jürgen Mertel am 22 Juli, 2005 um 15:05:26:

Ich hoffe ich kann anregungen bringen garantie gibt es nicht.
So ein ähnlices prob haben wir auch. Es gibt so ein nettes Gesetz das nennt sich Nachbarschfatsgesetz.
Und dan vorschriften vom landratsamt.
Dies im Vorraus befolge Sie.

Weil wenn du es doch tust dein Sichtschutz zu montieren.
Wirst du vom LRA ein schreiben bekommen in dem du aufgefordert wirst die zu entfernen.
Tust du dies nicht wird es auf deine kosten abgerissen und entsorgungskosten kommen auch noch.

Wir dürfen nicht auf den Betongurt den Sichtschutz stellen sondern 1m in unser grundstück rein .
müssen aber dan eine grünbepflANZUNG anbringen für die optik der gemeinde oder Nachbarschaft.

Wenn ein Gehweg dein Haus zum Nachbarn trennt dann dürftest du nach unserer gemeinde oder landratsamt genau auf unsere Grenze eine 1,80 pallisade anbringen.

Am besten geht aufs landratsamt und geht an die stelle wo dafür zuständig ist.
und lasst euch schriftlich die richtlinen geben für grenzbebauung eines sichtzschutzes.
und dies genau durchlesen oder mit einem bau anwalt lücken suchen und dan euch hundert prozentig dran halten.

und zum oberen wegen abreissen das bauamt kann euch sogar eine speere geben das ihr nichts mehr bauen oder anbauen dürftet.




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