Re: Berufshaftpflicht für Architekten


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 30 Mai, 2008 um 20:29:00

Antwort auf: Berufshaftpflicht für Architekten von Angelique Trautsch am 30 Mai, 2008 um 14:24:27:

: Hallo,

: wir hätten mal eine Frage:

: Unser Bauleiter kam jetzt auf uns zu, dass er eine Berufshaftpflichtversicherung für Einzelobjekte machen möchte um sich selbst abzusichern.
: Ich muss dazu sagen, dass es ein alter Schulfreund ist und er sonst nicht selbstständig tätig ist.
: Wir haben bisher nur eine Versicherung gefunden wo jedoch der Preis erschreckend war.
: Hat jemand eine Ahnung ob diese Versicherung überhaupt notwendig ist und wenn je welche Versicherungsunternehmen bieten diese an???

: Angelique

... die Berufshaftpflicht ist VERPFLICHTEND für Architekten (Satzungen der Architektenkammer), die sich Architekten schimpfen und ein Projekt freiberuflich bzw. selbstständig abwickeln. Die Kosten dieser Versicherung sind KEINE abrechenbaren Nebenkosten des Architekten nach HOAI sondern allgemeine Geschäftskosten und über das Honorar abgegolten. Bei Einzelobjekten werden die Beiträge nach Leistungsumfang und Honorarvolumen ermittelt und dürften bei einem EFH und nur Bauleitung um die 500-800 € liegen. Für Bauingenieure in der Ingenieurkammer gilt meines Wissens das gleiche.



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