Re: Gebäudeschäden durch immer grösserwerdende Landwrtsmaschinen


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Abgeschickt von Bolanger am 01 Juni, 2008 um 09:07:24:

Antwort auf: Gebäudeschäden durch immer grösserwerdende Landwrtsmaschinen von Volker Brinckmann am 27 Mai, 2008 um 17:17:19:

Hallo,

das Nutzungsrecht bezieht sich nur auf die Nutzung, nicht aber auf ein Recht, Ihr Eigentum zu beschädigen. Wenn Sie also nachweisen können, dass die großen Maschinen Ursache für die Schäden sind, dann können Sie natürlich vom Verursacher einen Ausgleich/Reparatur verlangen. Dazu wäre dann der erste Schritt ein Gutachter, dann damit ab zum Verursacher, der das vermutlich ablehnen wird, dann ab zu Gericht.

Was sagt denn der Bauer dazu? Haben Sie ihn schon darauf angesprochen?

Geht der Weg direkt an Ihrem Haus vorbei oder ist dort vielleicht noch ein kleiner Streifen, für den kein Wegerecht besteht? Den könnte man dann ja nutzen, um z.B. Pöller aufzustellen, damit die Landmaschinen eben doch vom Haus wegbleiben.

Gruß,

Bolanger

: Wir haben einen Resthof auf dem Lande,es führt ein Weg unmittelbar, 0,20 m am Gebäude,3,50 m breit(dicke Bäume begrenzen den Weg) Ein eingetr.Wegerecht aus d.Jahre 1972 ...zum Gehen,Fahren und Viehtreiben..Nur damals waren die Gerätschaften klein und heute sind die "Erntewagen für Silo riesengross,haben sehr breite Räder und nehmen "den Platz am Haus vorbei"total ein,sodaß Gebäudeschäden eintreten.Gibt es Möglichkeiten ,den Vetrag an HEUTIGE Verhältnisse anzupassen??
: Ich weiss ,daß ich dem jeweiligen Pächter der Flächen den Zutritt gewähren muss,ABER gibt es eine Möglichkeit die Schäden einzugrenzen oder den Landwirt zu kleineren Fahrzeugen zubringen??
: Danke ,für Ihre geschätzten Antworten.





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