Re: Baulast


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Abgeschickt von Nieda am 02 Juni, 2008 um 11:17:14:

Antwort auf: Baulast von Andreas Munsch am 31 Mai, 2008 um 23:08:24:

Soweit Grunddienstbarkeit und erforderliche Baulast inhaltlich deckungsgleich sind, wird in der Rechtsprechung vielfach aus der bestehenden Grunddienstbarkeit ein Anspruch auf Bewilligung der Baulast hergeleitet. Sprich: Die Eigentümer sind zur Übernahme der Baulast verpflichtet.
Öffentlich-rechtlich ist daran zumindest in NRW nur schwer zu deuteln, da die Baulast für die Bauaufsichtsbehörde bewußt eine andere Qualität hat als die Grunddienstbarkeit.
Zur Not müßten Sie also die anderen Eigentümer verklagen.

Nicht gerade das Maß der Dinge, aber ein nettes Muster:
AG Solingen
Entscheidungsdatum: 05.12.2007
Aktenzeichen: 14 C 65/07
Dokumenttyp: Urteil



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