Beschädigter Bordstein beim Abriss -Bauzaun


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Abgeschickt von Saskia T. am 03 Juni, 2008 um 17:57:17

Hallo,

noch nicht angefangen zu bauen und schon Ärger.
Das Abrissunternehmen hat beim Abriss des alten Gebäudes den Bordstein so stark beschädigt, dass einige Steine völlig und das Fundament teilweise zerstört waren, sodass dieser weder befahrbar noch begehbar war und abgesperrt werden mussten (Auflage der Stadt). Erst nachdem wir den Kostenanschlag von einem anderen Unternehmen vorgelegt haben und wir die Rechnung in dieser Höhe nicht bezahlt haben, hat der Abrissunternehmer den Bordstein "notdürftig" repariert und den Bauzaun abgebaut. Für die Stadt war die Sanierung OK.
Im Gegenzug hat das Abrissunternehmen uns eine Rechnung geschickt, da sie für den Zwischenraum (ca. 6 Wochen zwischen Fertigstellung Abriss und Reparatur Bordstein) einen Bauzaun gestellt haben. Die Rechnung übersteigt sogar den Kaufpreis (ca. 600€ für 11 Meter). Es gab im Übrigen keinen schriftlichen Vertrag, dass sie den Bauzaun nach den Abrissarbeiten stehen lassen.
Wir haben Widerspruch eingelegt, dieser ist abgewiesen worden, da der Bauzaun zur Vorleistung gehöre (Abriss) und nicht zur Sanierung. Und wir telefonisch drauf bestanden hätten, den Bauzaun stehenzulassen als Gehwegsicherung.
Wie sollen wir weiter vorgehen?

Danke!



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