Raumnutzung von grenznahen Bauten


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Abgeschickt von Paul am 03 Juni, 2008 um 19:09:11:

Beispiel Bebauung in Bayern:
Doppelgarage als grenznaher Bau, L = 9 Meter, Abstand zur Grenze 2 Meter. Damit hat der Bauherr seine Möglichkeiten der Grenzbebauung an dieser Grenze ausgenutzt. Jetzt ist er aber sehr sparsam, und nutzt den Zwischenraum von 2 Metern z. B als Holzlagerplatz, oder baut einen Hundezwinger, oder baut einen Unterstellplatz für Fahrräder...
Darf man das?
Hat er dadurch mehr Grenzbau gemacht?



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