Re: Ausführung von Ausfahrten


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 05 Juni, 2008 um 15:12:20

Antwort auf: Ausführung von Ausfahrten von Ralf am 04 Juni, 2008 um 21:08:58:

: Hallo, wer kann uns helfen, wir wollen auf unserem neu erworbenen Grundstück eine Einfahrt/ Ausfahrt einrichten. Das Gelände bzw der Weg vor dem Grundstück ist unbefestigt,wir wollen auch noch nichts verändern, nur eine Zaun um das Grundstück und ein Tor. Was müssen wir beachten und wie ausführen, braucht man dazu schon einen Architekten??? Wir muß eine Zeichnung dafür aussehen? Für Info wären wir dankbar oder nach welchen Gesetzlichkeiten muß man sich richten. Danke sagt Ralf.

Wenden Sie sich an das zuständige Tiefbauamt oder Amt für Straßenbau oder eine ähnliche Bezeichnung. Dort wird man sie mit demjenigen zusammen bringen, mit dem die Art der Ausführung abzustimmen ist. In der Regel haben die Gemeinden eine Liste der Unternehmen, die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum ausführen dürfen.



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