Rollstuhlrampe 10 % Gefälle


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Abgeschickt von Ingmar am 05 Juni, 2008 um 19:54:10

Hi zusammen.

Die DIN schreibt vor, dass eine Rollstuhlrampe maximal 6% gefälle haben darf. Im Privaten bereich spielen die Din Normen meines Wissens nach keine Rolle.
Wäre es auch möglich eine Rampe mit zum Beispiel 10% gefalle zu bauen.

Aber wie wäre es jetzt, wenn es öffentlicher- oder halböffentlicher Grund ist.
Zum Beispiel bei einer Kirche ein Nebeneingang, der der Öffentlichkeit frei zugänglich ist.

Der Auftragnehmer kann sich ja absichern, indem er Bedenken anmeldet, aber muss sich die Kirche auch absichern, oder wäre eine solche Baumaßnahme gar Verboten ?!?

Mit freundlichen Grüßen

Ingmar Koop



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