Vollgeschossregelung Bremen


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Abgeschickt von Thomas am 05 Juni, 2008 um 21:13:39

Hallo Forum,
wie interpretiert man die Vollgeschossregelung der Bremer LBO bei eingeschossigen Neubauten mit genutztem Dachraum("Die beiden obersten Geschosse
sind nur dann Vollgeschosse,
wenn sie diese Höhe über mehr als 2/3 des
darunterliegenden Geschosses haben") hinsichtlich der Berechnung der Grundfläche des Erdgeschosses, wenn dieses an eine bestehende Garage mit Abstellräumen angebaut wird. Kann die bestehende Garage oder zumindest die Abstellräume in die Berechnung der EG-Grundfläche mit einbezogen werden, wenn es einen Zugang vom Neubau in den bestehenden Garagenanbau gibt? Ich finde leider keine Hinweise hierzu in der Rechtsprechung und würde mich über eine Antwort freuen. Im voraus vielen Dank.
Thomas




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