Lichtdom, Licht-Dom


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Abgeschickt von Hanne-Lisa Richter am 08 Juni, 2008 um 23:53:06

Wer kann mir eine Antwort auf folgende Frage geben: Ist es erlaubt, bei einem Neubau (Mehrfamilienhaus) für die Wohnung unter dem fast flachen Dach einen Lichtdom einbauen zu lassen, um mehr Licht in diese Wohnung zu bekommen, ohne das schriftliche Einverständnis aller übrigen Miteigentümer einholen zu müssen? Danke im voraus



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