Auf Ihrem Grundstueck = Ihr Eigentum


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Abgeschickt von Nadie am 09 Juni, 2008 um 11:13:26:

Antwort auf: Neuvermessung Grenze in NDS, wem geh�rt der Zaun von Tina V. am 08 Juni, 2008 um 01:35:00:

Habe ich das richtig verstanden: Die neuen Grundstuecksverhaeltnisse sind wirksam festgestellt und danach steht der "Heckenzaun" in dem fraglichen Bereich auf Ihrem Grundstueck?

Dann wuerde ich mich erst einmal auf die Position stellen, dass der Heckenzaun in Ihrem Eigentum steht. Allerdings sind Sie dann natuerlich auch fuer die Pflege etc verantwortlich, und zwar nach BGB auf beiden Seiten (niedersaechsisches Nachbarrecht koennte abweichen, kenne ich nicht).



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