Re: Grundst�cksverkauf


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Abgeschickt von Nadie am 09 Juni, 2008 um 11:24:12:

Antwort auf: Grundst�cksverkauf von Claudio L. am 07 Juni, 2008 um 13:21:51:

Beglaubigt? Ich nehme mal an, dass Sie beurkundet meinen - und dazu waren Sie ja eigens beim Notar, um sich darauf hinweisen zu lassen, wie wichtig so ein Grundstcueksgeschaeft ist.
Freier Ruecktritt einfach so "wegen eben mal anders ueberlegt" gibt es da nicht. Ein Mann, ein Wort.
Anders sieht es nur aus, wenn Sie sich im Kaufvertrag ausdruecklich Ruecktrittsrechte vorbehalten haben - aber dann wuerden Sie hier nicht fragen.



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