Abgeschickt von Nadie am 09 Juni, 2008 um 18:50:09:
Antwort auf: Dauerwohnrecht im Aussenbereich von Thomas Brien am 09 Juni, 2008 um 12:17:03:
Wenn Sie nicht gerade im Gebiet der ehemaligen DDR mit diversen Sonderregelungen kaufen wollen, gibt es nur einen schnellen Rat:
Finger weg! Das ist ein spekulativer Kauf und Ihr Beitrag liest sich nicht so, als ob sie an solchen Spekulationen interessiert seien.