Re: Dauerwohnrecht im Aussenbereich


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Abgeschickt von Nadie am 09 Juni, 2008 um 18:50:09:

Antwort auf: Dauerwohnrecht im Aussenbereich von Thomas Brien am 09 Juni, 2008 um 12:17:03:

Wenn Sie nicht gerade im Gebiet der ehemaligen DDR mit diversen Sonderregelungen kaufen wollen, gibt es nur einen schnellen Rat:
Finger weg! Das ist ein spekulativer Kauf und Ihr Beitrag liest sich nicht so, als ob sie an solchen Spekulationen interessiert seien.




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