Re: Dauerwohnrecht im Aussenbereich


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Abgeschickt von Thomas Brien am 09 Juni, 2008 um 21:38:06

Antwort auf: Re: Dauerwohnrecht im Aussenbereich von Nadie am 09 Juni, 2008 um 18:50:09:

: Wenn Sie nicht gerade im Gebiet der ehemaligen DDR mit diversen Sonderregelungen kaufen wollen, gibt es nur einen schnellen Rat:
: Finger weg! Das ist ein spekulativer Kauf und Ihr Beitrag liest sich nicht so, als ob sie an solchen Spekulationen interessiert seien.

Danke für die antwort nicht gerade zufrieden stellend.
Was ich nicht verstehe ist das Haus wurde 80 Jahre gansjährieg bewohnt und jetzt wollen sie nur eine Sommerhaus genehmigung erteilen, was ist mit §35 nutzungsänderung das grundstück musste vor 5 Jahren voll erschlossen werden und bestandschutz besteht.
Danke <<MFG




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