Re: Efeu an Mauer


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Abgeschickt von bibo am 09 Juni, 2008 um 22:52:40:

Antwort auf: Efeu an Mauer von marmota am 21 Februar, 2008 um 12:18:25:

Hallo marmota,

Sie können vermutlich erst dagegen angehen, wenn der Efeu direkt an Ihrer Mauer "festmacht". Denn keiner darf das Eigentum anderer beschädigen.

vgl.: http://dejure.org/gesetze/BGB/862.html


§ 862 BGB

Anspruch wegen Besitzstörung

1) Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. Sind weitere Störungen zu besorgen, so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen.

(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Besitzer dem Störer oder dessen Rechtsvorgänger gegenüber fehlerhaft besitzt und der Besitz in dem letzten Jahre vor der Störung erlangt worden ist.





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