Re: Wie erfährt man von B-Plan-Befreiung beim Nachbarn?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Irene am 10 Juni, 2008 um 10:02:10

Antwort auf: Re: Wie erfährt man von B-Plan-Befreiung beim Nachbarn? von Dirk Baumeister am 10 Juni, 2008 um 09:25:27:

: : Hallo!

: : Durch Zufall haben wir erfahren, dass unser
: : Nachbar bauen will.

: : Haben wir irgendwelche Einflussmöglichkeiten darauf?
: : Solange er den B-Plan einhält, vermutlich nicht?

: : Aber was ist, wenn er für irgendetwas eine Befreiung
: : bekommt, zum Beispiel dass der Grenzabstand aus dem
: : B-Plan verringert wird oder mehr Geschosse erlaubt
: : werden oder Ähnliches.
: : Erfahren wir das als Nachbarn überhaupt???
: : Werden wir für eine solche Befreiung gefragt,
: : oder wird die einfach erteilt?

: : Vielen Dank,
: : Irene

: Wenn von "nachbarschützenden" Vorschriften (Abstandflächen, Art der Nutzung, ...) abgewichen werden soll, die Sie als Nachbarn betreffen, werden Sie üblicherweise gehört bzw. müssen sogar die Zustimmung erklären, bevor befreit werden kann. Befreiungen von rein planungsrechtlichen Festsetzungen, die nachbarschützende Belange nicht betreffen können auch ohne Nachbarzustimmung befreit werden.


Schon mal danke für die Antwort.
Ich muss aber doch noch mal nachfragen:

(1) Und was ist, wenn sich der Nachbar an den
B-Plan hält, werden wir dann auch über seine
Pläne informiert?

(2) Oder: Was ist wenn sich der Nachbar NICHT
an den B-Plan hält, aber auch keine Genehmigung
dafür einholt - können wir uns dann erst im
Nachhinein beschweren? Aber dann ist es zu
spät, dann steht sein Haus...
Und ein Vestoß gegen den B-Plan ist für uns
vielleicht gar nicht so leicht zu erkennen,
dafür müssten wir ja seine Baupläne prüfen
oder sein Haus nachmessen?


Viele Grüße
Irene





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]