Abgeschickt von lisboeta am 11 Juni, 2008 um 10:55:32
Hallo,
wir haben ein Eckreihenhaus in Hessen, Baujahr 1991.
Mit dem Nachbarn haben wir eine gemeinsame Dachrinne, das Fallrohr befindet sich auf dem Grundstück des Nachbarns. Dieses Fallrohr ggf auch die DAchrinne sind nun defekt.
Müssen wir uns an den Kosten beteiligen?
DANKE für viele Antworten und Meingungen.
Gruß
lisboeta