Anbau Wintergarten


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Abgeschickt von Karin Kluth am 06 August, 2004 um 12:43:21

Wir sind Eigentümer einer DHH. Vor nicht langer Zeit haben wir auf Anfrage unseres Nachbarn, der sich eine Terassenüberdachung errichten lassen wollte, auf unserem Grundstück eine Baulast eintragen lassen,die da lautet, dass zu geg. Zeit "profilgleich angebaut werden muß".Da wir zu diesem Zeitpunkt bereits in der Planung für einen Wintergarten waren und wussten, dass die vom Nachbarn vorgegebene Höhe für uns nicht ausreichend sein würde, haben wir uns im Gegenzug von unseren Nachbarn eine Zustimmung zum Anbau eines Wintergartens geben lassen, dessen Dachansatz bis max. zur 2. Reihe unserer Dachpfannen angesetzt werden kann.Diese vorläufige Erklärung liegt ebenfalls dem Bauamt mit Zeichnung vor. Der Bauantrag für den Wintergarten soll in Kürze gestellt werden. Müssen die Nachbarn noch einmal zustimmen?



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