Re: Tiefgaragenentlüftung §11 Garagenverordnung


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Abgeschickt von Nadie am 11 Juni, 2008 um 12:15:22:

Antwort auf: Tiefgaragenentlüftung §11 Garagenverordnung von Bossmann am 11 Juni, 2008 um 11:07:46:

Zu geringem Verkehr würde ich spontan Garagen für Wohnungen oder Büros ohne Kundenverkehr zählen (1 x rein und 1 x raus /Tag).
Dann wäre ziemlich vieles schon ein nicht nur geringer Zu- und Abgangsverkehr.
Und wenn ich mir das schwedische Möbelhaus in meiner Nähe am Wochenende vorstelle, dann ist das so ziemlich das Musterbeispiel für eine Garage mit maximalen Zu- und Abgangsverkehr.
Sie hatten kein Bundesland angegeben. In NRWs ähnlichem § 15 Abs. 4 kann im Zweifelsfall ein weitergehender Nachweis verlangt werden.



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