Abstellschuppen


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Abgeschickt von Roman Berg am 11 Juni, 2008 um 16:06:11:

Liebe Forumsteilnehmer,

folgende Fragen zum Bau eines Abstellschuppens aus Holz (wie Carport nur mit Wänden!) im Abstand von 20 cm (also fast Grenzbebauung) zum Nachbarn in Brandenburg:
1. Ist dies baugenehmigungspflichtig? Zählt dies unter Gebäude?
2. Wenn nicht, muss er dem Nachbarn vorher schriftlich anzeigt werden?
3. Wenn genehmigungspflichtig, reicht da ein formloser Antrag an die unterste Baubehörde?
Danke.




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