Re: Instandhaltungsrücklage


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 12 Juni, 2008 um 13:46:34

Antwort auf: Instandhaltungsrücklage von A. Ferreira am 12 Juni, 2008 um 09:24:10:

: Hallo,
: wir sind eine WEG mit fünf Eigentümern. Nun will ein Eigentümer seine Wohnung verkaufen. Wir haben über einen Bausparvertrag eine Instandhaltungsrücklage gebildet. Hat er nun das Recht, sich seinen "Anteil" aus dieser Rücklage auszahlen zu lassen oder muss er die Rücklage an den Käufer seiner Wohnung abtreten? Gibt es hier auch gesetzliche Regelungen? In meinen Büchern habe ich nichts gefunden.
: Vielen Dank im Voraus für Antworten
: A. Ferreira

... ohne jetzt genauer recherchiert zu haben:
Meines Wissens gehört die Instandhaltungsrücklage insgesamt der Eigentümergemeinschaft und dient ja der Investition in das Objekt zur Erneuerung der Abnutzung. Eine Auszahlung und Verfügung über Teile davon durch einzelne Eigentümer würde dem Grundsatz widersprechen. Gegebenenfalls könnte sich eine hohe Rücklage ohne entsprechenden Investitionsbedarf (5-Jahres-Plan) auf den Kaufpreis auswirken.



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