nachträglicher Einbau Fenster


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Abgeschickt von Malte am 14 Juni, 2008 um 10:26:24

Wer kann uns helfen? Wir wollen in ein 1-Stöckiges Gebäude nachträglich Fenster einbauen (in NRW). Der Abstand zur Grundstücksgrenze beträgt 2,00 m und zum Nachbargebäude ca. 6 m. Müssen wir eine Baugehnemigung haben? Muss dazu sagen, dass der Vorbesitzer auf der Seite schon vor 16 Jahre Fenster eingebaut hat und nun wollen wir noch ein weiteres einbauen. Nun haben wir von vielen Bekannten zu hören bekommen, dass es Schwierigkeiten wegen dem Abstand geben könnte, bzw. wir eine Baugehenemigung brauchen. Nun wissen wir leider nicht, ob der Vorbesitzer damals die Fenster ohne Gehnemigung einbauen hat lassen oder ob er eine hatte! Können ihn leider auch nicht mehr fragen.

Vielen Dank schon einmal für die Antworten.

Grüße

Malte



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