Abgeschickt von Karl-Heinrich am 14 Juni, 2008 um 19:02:00
Hallo,
Es existiert ein Wirtschaftsgebäude, welches auch unzweifelhaft m Grundbuch als vorhanden eingetragen ist.
Dieses ist baufällig.
Darf ich es abreissen, und bei gleicher Nutzung und gleicher Grösse an gleicher Stelle wieder aufbauen??
Besteht die Gefahr einer Abrissverfügung, wenn dies ohne Genehmigung passiert?? (Aussenbereich NRW)
Vielen Dank für alle Kommentare.