Abgeschickt von Dirk Baumeister am 14 Juni, 2008 um 21:48:27
Antwort auf: Neubau eines baufälligen Wirtschaftsgebäudes ohne Baugenehmigung von Karl-Heinrich am 14 Juni, 2008 um 19:02:00:
: Hallo,
: Es existiert ein Wirtschaftsgebäude, welches auch unzweifelhaft m Grundbuch als vorhanden eingetragen ist.
: Dieses ist baufällig.
: Darf ich es abreissen, und bei gleicher Nutzung und gleicher Grösse an gleicher Stelle wieder aufbauen??
: Besteht die Gefahr einer Abrissverfügung, wenn dies ohne Genehmigung passiert?? (Aussenbereich NRW)
: Vielen Dank für alle Kommentare.
Abbruch und Wiederaufbau nur unter privilegierter Nutzung zulässig ... alles zu finden im §35 BauGB