Re: Bauträgervertrag ohne vorliegende Baugenehmigung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 14 Juni, 2008 um 21:50:08

Antwort auf: Bauträgervertrag ohne vorliegende Baugenehmigung von Marion am 14 Juni, 2008 um 19:06:36:

: hallo,
: macht sich ein Bauträger, der noterielle Verträge mit Fertigstellungsdatum abschließt, obwohl er weiß, dass er über das Fertigstellungsdatum hinaus, noch keine Baugenehmigung hat, (weil die Erschließung noch nicht gesicht ist) strafbar oder kann er schadensersatzpflichtig werden?

Fraglich, ob die Erschließung tatsächlich nicht gesichert ist ... und welche Konsequenzen bei Fristüberschreitung sind denn im Vertrag verankert?



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