Re: Gargenbau mit Wohnung - Architekt? oder reicht Statiker


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 Juni, 2008 um 19:52:59

Antwort auf: Gargenbau mit Wohnung - Architekt? oder reicht Statiker von Lara Ju am 15 Juni, 2008 um 17:39:39:

: Wir möchten eine Doppelgarage von ca. 15 m länge mit einer darüberliegenden Wohnung bauen. Benötige ich hierfür einen Architekt oder reicht ein Statiker?

... vielleicht ist keiner von beiden erforderlich? In NRW gibt es ein Anzeigeverfahren für Garagen und die "Bauvorlageberechtigung" ist generell für Garagen nicht erforderlich (§70 Abs. 2 Nr. 1 BauO NRW). Auch eine Statik ist in NRW nicht gegenüber der Behörde nachzuweisen, ausserdem haben viele Systemhersteller Typenstatiken. Es müssen dennoch alle bauordnungsrechtlichen Regeln eingehalten werden - also selbst umfassend informieren! Das Thema ist komplex.



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