Geh-Fahr-Leitungsrecht


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Abgeschickt von Franzi am 16 Juni, 2008 um 14:14:42

Wir Fam.A haben in Berlin ein Hammergrundstück das nur durch das GFL Recht-Baulasteitragung vorh., zu erreichen ist.
Fam.B hat jetzt ein mech. Tor eingebaut damit seine Frau die als einzigste der Fam. die Auffahrt nutzt 1x tgl. nicht aussteigen muß.
Wir Fam A müssen das tägl. Leben über diesen Weg bestreiten zu Fuß und mit Auto, unser kleinster wird jetzt mit knapp 6 Jahren eingeschult und kann das mech. Tor nicht bedienen er bekommt den Steckschlüssel nicht richtig rein und wenn das geklappt hat bekommt er ihn nicht raus, da es hackt.
Da wir uns nicht mit der geforderten Summe von 800 Euro für 1,50 elektr. Tor beteiligt haben sondern nur den Anteil ohne Motor angeboten haben, verweigert uns B den Anschluß eines Summers(elektr.Türöffner) oder Fernbedienung d.h. wir müssen bei jedem klingeln nach vorne laufen (40m)und mit d. Steckschlüssel öffnen.
Ist das rechtens und was wird wenn mein kleiner Sohn nicht rein kommt? Habe gehört, das auch Besucher jederzeit Zugang zu unserem Grundstück haben müssen?
Fam . A hat noch ein extra Fußgängertor+ 3 m.Tor auf der entgegengesetzen Seite alles unabgeschlossen .




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