Abgeschickt von Max am 17 Juni, 2008 um 10:04:08:
Antwort auf: Nachbar baut auf seinem Stellplatz ein Gartenhaus von Susi am 16 Juni, 2008 um 19:59:05:
In NRW ist das § 51 Abs. 8 BauO NRW ("Notwendige Stellplätze dürfen nicht zweckentfremdet werden. ..."). Steht in anderen Landesbauordnungen ähnlich.
Setzt natürlich voraus, dass es sich lt. Bauordnung um einen notwnedigen Stellplatz handelt.
Ausserdem - wg. des Gartenhauses - evtl. Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Vor der Kriegserklärung an den Nachbarn lohnt sich immer, sich intensivst um eine gütliche Einigung unter Nachbarn - ohne RA und Paragraphen - zu bemühen, denn sonst kann das Leben sehr stressig werden.