Abgeschickt von Minimaus am 17 Juni, 2008 um 10:08:13:
Antwort auf: Geh-Fahr-Leitungsrecht von Franzi am 16 Juni, 2008 um 14:14:42:
Fragen Sie doch mal bei Ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde, ob das den Anforderungen der Feuerwehr und Rettungsdienste sowie der im Baulast-Text exakt formulierten Verpflichtung genügt.
Vielleicht auch im Sinne eines positiven "Dürfen wird...-Szenarios" und nicht mit dem Hintergrund eines "Nachbar hat schon...".