Re: Geh-Fahr-Leitungsrecht


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Abgeschickt von Reklov am 17 Juni, 2008 um 11:54:03:

Antwort auf: Re: Geh-Fahr-Leitungsrecht von Minimaus am 17 Juni, 2008 um 10:08:13:

: Fragen Sie doch mal bei Ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde, ob das den Anforderungen der Feuerwehr und Rettungsdienste sowie der im Baulast-Text exakt formulierten Verpflichtung genügt.
: Vielleicht auch im Sinne eines positiven "Dürfen wird...-Szenarios" und nicht mit dem Hintergrund eines "Nachbar hat schon...".

Wegrecht <> Baulast! Rechte dieser Art sind im Grundbuch eingetragen. Behinderungen sind meiner Meinung nach unzulässig. Dennoch handelt es um Privatrecht - es sei denn der Nachbar ist ein 'öffentlicher'. Von daher: Beratungsgespräch beim RA.

Viele Grüße ...





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