Erschließungsverpflichtung der Gemeinde


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Abgeschickt von Bernd am 17 Juni, 2008 um 15:03:17:

Wenn eine Gemeinde in Baden-Württemberg seit Jahren ein Baugebiet ausgewiesen hat, die Grundstücke somit als Bauplätze eingestuft sind und nun 1 Eigentümer eines Bauplatzes - die anderen Eigentümer haben kein Interesse - bauen will, muss die Gemeinde dann das Baugebiet erschließen oder kann sie das ablehnen, wenn z.B. in einem anderen erschlossenen Baugebiet der Gemeinde Bauplätze zum Verkauf stehen?



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