Doppelgarageüberbau


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Abgeschickt von Irina am 17 Juni, 2008 um 19:40:58

Stimmt es: wenn die Grenzdoppelgarage zur Hälfte mit einem Raum der kein Aufenthaltsraum ist (Trockenraum) überbaut wird, (Bauantrag auf Änderung) ist die Garage keine Garage mehr und ist somit voll abstandsflächenpflichtig.? Die Garage und Raum haben eine gemeinsame Wand mit Wohnhaus.Vielen Dank für die Hilfe




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